Rechtsprechung
BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen für eine Vergütung nach Vergütungsgruppe III BAT - Voraussetzungung für die Widereinsetzung in den vorherigen Stand - Einhaltung der Rechtsmittel-und Rechtsbehelfsfristen in Revisionssachen - Erfordernisse einer rechtserheblichen Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Passau, 31.01.1984 - 1 Ca 1340/82
- LAG München, 25.02.1987 - 5 (6) Sa 475/85
- BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87
Zutreffend weist der Kläger darauf hin, daß der Senat in dem vom Landesarbeitsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT (auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) unter teilweiser Aufgabe und Ergänzung seiner bisherigen Rechtsprechung den Rechtsbegriff der "Verantwortung" im Sinne der entsprechenden Anforderung der VergGr. - BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung - …
Auszug aus BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87
Eine solche setzt nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der seinerseits von einem abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen in der Gesetzesnorm genannten Gericht abweicht, woraus zugleich folgt, daß eine lediglich fehlerhafte oder angeblich den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung eine Divergenz nicht zu begründen vermag (vgl. den Beschluß des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82
Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung
Auszug aus BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87
Dabei müssen sich die voneinander abweichenden Rechtssätze aus der anzufechtenden wie aus der angezogenen Entscheidung unmittelbar ergeben und so deutlich ablesbar sein, daß nicht zweifelhaft bleibt, welche abstrakten Rechtssätze die Entscheidungen jeweils aufgestellt haben (vgl. BAGE 41, 188, 190 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 21.07.1975 - 5 AZR 150/75
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …
Auszug aus BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87
Wenn im übrigen vorliegend die Fristversäumung allein darauf zurückzuführen ist, daß die sonst zuverlässige, erfahrene, sieben Jahre auf diesem Gebiet tätige Angestellte R ausnahmsweise irrtümlich unter Mißachtung der gegebenen Anweisung das angefochtene Urteil nicht nach S übersandt, sondern zwischen Kostenrechnungen abgelegt und unbeachtet gelassen hat, Frau R auch regelmäßig und ohne Beanstandungen durch einen Volljuristen überwacht worden ist, wie es sich im einzelnen aus den eidesstattlichen Versicherungen der Angestellten R und des Assessors A ergibt, dann scheidet auch insoweit ein Verschulden des Klägers und seiner zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten aus (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO, 6. Juli 1972 - 2 AZR 213/72 - AP Nr. 61 zu § 233 ZPO und 19. Oktober 1971 - 4 AZR 41/71 - AP Nr. 57 zu § 233 ZPO, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 1978 - 9 RV 71/77 - AP Nr. 2 zu § 233 ZPO 1977 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 233 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 213/72
Rechtsanwalt - Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelbegründungsschrift - Aufgabe zur …
Auszug aus BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87
Wenn im übrigen vorliegend die Fristversäumung allein darauf zurückzuführen ist, daß die sonst zuverlässige, erfahrene, sieben Jahre auf diesem Gebiet tätige Angestellte R ausnahmsweise irrtümlich unter Mißachtung der gegebenen Anweisung das angefochtene Urteil nicht nach S übersandt, sondern zwischen Kostenrechnungen abgelegt und unbeachtet gelassen hat, Frau R auch regelmäßig und ohne Beanstandungen durch einen Volljuristen überwacht worden ist, wie es sich im einzelnen aus den eidesstattlichen Versicherungen der Angestellten R und des Assessors A ergibt, dann scheidet auch insoweit ein Verschulden des Klägers und seiner zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten aus (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO, 6. Juli 1972 - 2 AZR 213/72 - AP Nr. 61 zu § 233 ZPO und 19. Oktober 1971 - 4 AZR 41/71 - AP Nr. 57 zu § 233 ZPO, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 1978 - 9 RV 71/77 - AP Nr. 2 zu § 233 ZPO 1977 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 233 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 19.10.1971 - 1 AZR 41/71
Prozeßbevollmächtigter - Schriftsatz zur Fristwahrung - Zuverlässiger Bote - …
Auszug aus BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87
Wenn im übrigen vorliegend die Fristversäumung allein darauf zurückzuführen ist, daß die sonst zuverlässige, erfahrene, sieben Jahre auf diesem Gebiet tätige Angestellte R ausnahmsweise irrtümlich unter Mißachtung der gegebenen Anweisung das angefochtene Urteil nicht nach S übersandt, sondern zwischen Kostenrechnungen abgelegt und unbeachtet gelassen hat, Frau R auch regelmäßig und ohne Beanstandungen durch einen Volljuristen überwacht worden ist, wie es sich im einzelnen aus den eidesstattlichen Versicherungen der Angestellten R und des Assessors A ergibt, dann scheidet auch insoweit ein Verschulden des Klägers und seiner zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten aus (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO, 6. Juli 1972 - 2 AZR 213/72 - AP Nr. 61 zu § 233 ZPO und 19. Oktober 1971 - 4 AZR 41/71 - AP Nr. 57 zu § 233 ZPO, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 1978 - 9 RV 71/77 - AP Nr. 2 zu § 233 ZPO 1977 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 233 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen). - BSG, 25.04.1978 - 9 RV 71/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufungsschrift - Abgabe bei der …
Auszug aus BAG, 28.03.1988 - 4 AZN 648/87
Wenn im übrigen vorliegend die Fristversäumung allein darauf zurückzuführen ist, daß die sonst zuverlässige, erfahrene, sieben Jahre auf diesem Gebiet tätige Angestellte R ausnahmsweise irrtümlich unter Mißachtung der gegebenen Anweisung das angefochtene Urteil nicht nach S übersandt, sondern zwischen Kostenrechnungen abgelegt und unbeachtet gelassen hat, Frau R auch regelmäßig und ohne Beanstandungen durch einen Volljuristen überwacht worden ist, wie es sich im einzelnen aus den eidesstattlichen Versicherungen der Angestellten R und des Assessors A ergibt, dann scheidet auch insoweit ein Verschulden des Klägers und seiner zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten aus (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO, 6. Juli 1972 - 2 AZR 213/72 - AP Nr. 61 zu § 233 ZPO und 19. Oktober 1971 - 4 AZR 41/71 - AP Nr. 57 zu § 233 ZPO, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 1978 - 9 RV 71/77 - AP Nr. 2 zu § 233 ZPO 1977 und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 233 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen).